Kategorien
Artikel Integration

Wie sicher ist das deutsche Sozialversicherungssystem?

Kawsar Ul Hoq

Bearbeitung: Dr. Hossain Abdul Hai

deutsche Sozialversicherungssystem

Soziale Sicherheit gibt es in fast allen Ländern der Welt, um das Leben, den Lebensunterhalt und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürgern zu schützen. Das System der sozialen Sicherheit ist eines der staatlich verabschiedeten Maßnahmen zur Linderung lebenslanger Armut und Hilflosigkeit. Das heißt, das Sozialversicherungssystem ist die Summe der Dienstleistungen, die bereitgestellt werden, um Menschen von der Geburt bis zum Tod finanzielle, körperliche und soziale Sicherheit zu bieten, wie zum Beispiel Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Mutterschaftsurlaub.

Das Sozialversicherungssystem der europäischen Länder ist ziemlich stabil. Es ist möglich geworden durch die Erhöhung ihrer Ausgaben für das Sozialversicherungssystem: Jedes Land gibt 15-30% seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) in diesem Sektor aus. Nach Angaben der Weltarbeitsorganisation (ILO) sollte jedes Land 30 Prozent seines BIP für den Aufbau eines umfassenden und effektiven Sozialversicherungssystems ausgeben.

Deutschland, Europas größte Volkswirtschaft, verfügt über ein gut ausgebautes Sozialversicherungssystem. Bei einer Bevölkerung von etwa 83 Millionen gibt das Land 28,30% seines BIP für soziale Sicherheit aus. Der Hauptzweck dieser enormen Ausgaben besteht darin, die BürgerInnen vor Arbeitslosigkeit, Behinderung, Krankheit und finanzieller Hilflosigkeit zu schützen. Um Sozialleistungen zu erhalten, muss sich eine Person rechtmäßig in Deutschland aufhalten oder deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Die Leistungen der sozialen Sicherheit in Deutschland lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Das eine ist die Sozialversicherung, das andere die Sozialhilfe.

Sozialversicherung

Ein bestimmter Teil des monatlichen Einkommens eines Bürgers oder einer Bürgerin muss in das Sozialversicherungssystem eingezahlt werden, um die Sozialleistungen zu erhalten. Es ist eine gesetzliche Regelung des deutschen Sozialversicherungssystems, darunter sind alle Arbeitnehmer versichert und verpflichtet beizutragen. Jede in Deutschland lebende Person hat eine Sozialversicherungsnummer zur Verwaltung des Sozialversicherungssystems. Dem Arbeitgeber muss diese Nummer vor der Anstellung angegeben und am Ende des Monats werden die Beiträge für verschiedene Sicherheitsleistungen vom Bruttogehalt abgezogen. Die Deutsche Sozialversicherung hat fünf Säulen. Diese sind: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist die wichtigste Leistung im deutschen Sozialversicherungssystem und für alle in Deutschland lebenden Personen obligatorisch. Eine Person kann von jeder öffentlichen oder privaten Krankenversicherung abgedeckt werden, und die Krankenkasse trägt alle medizinischen Kosten, einschließlich Arztbesuche während einer Krankheit, Krankenhauskosten, Therapie und Medikamente. Der monatliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt 14,6% des Bruttogehalts der Person, wobei die Hälfte von dem Arbeitnehmer und die andere Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Rentenversicherung

Rentenversicherung sind Maßnahmen zur finanziellen Absicherung von Rentnern über 65 Jahren. Während der Beschäftigung trägt jeder Arbeitnehmer 18,6% des Einkommens (9,3% von dem Arbeitnehmer und 9,3% vom Arbeitgeber) in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Nach der Pensionierung erhält die Person eine Rentenleistung, deren Höhe sich nach dem Gesamtbeitrag richtet, den die Person während der Erwerbstätigkeit eingezahlt hat.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung bietet arbeitslosen BürgerInnen finanzielle Sicherheit. Daher müssen alle Personen während der Erwerbstätigkeit 2,4% des Bruttogehalts in die Arbeitslosenkasse einzahlen. Die arbeitslose Person erhält in der Regel 60% ihres bisherigen Gehalts als Arbeitslosengeld für 6 Monate bis maximal 2 Jahre, bis zur Annahme einer neuen Arbeitsstelle.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert den Bedarf einer Person an einer Pflegeleistung in Fällen der Pflegebedürftigkeit ab. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zusammen für diese Sozialleistung 1,52% des Bruttogehalts. Die Pflegeversicherung ist die jüngste der Sozialversicherungen und mit ihr ist 1995 eine Lücke in der sozialen Versorgung der Bevölkerung geschlossen worden.

Sozialhilfe

BürgerInnen müssen keinen direkten finanziellen Beitrag leisten, um Sozialhilfe zu erhalten. Diese Leistungen werden vom Staat mit Steuergeldern erbracht. Die Bundesregierung stellt eine Reihe von Leistungen zur körperlichen und geistigen Entwicklung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen sowie zur finanziellen Absicherung in Deutschland zur Verfügung.

Kindergeld

Kinder sind wunderbare Geschenke der Natur. Kinder brauchen Geld für Essen, Kleidung, Spielzeug und Bildung. Das Kindergeld hilft dem Kind, sich zu entwickeln und gesund aufzuwachsen. In Deutschland erhalten alle Eltern für ihre Kinder Kindergeld. Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte wie Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern für Kinder, die im Haushalt der Familie aufgenommen wurden. Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Geburtsmonat und besteht uneingeschränkt bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung oder Universität (im Bachelor Niveau) befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeits- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weitergezahlt.

Ab 2022 beträgt der Kindergeldanspruch monatlich 219 Euro für die ersten beiden Kinder, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind.

Elterngeld

Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken wie zum Beispiel bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag.

Vaterschaftsurlaub

In dieser Zeit kann man statt eines Gehalts ein Elterngeld beziehen. Die Elternzeit ermöglicht es berufstätigen Männern zuhause zu bleiben und nach der Geburt das Kind zu betreuen. Die beide Elternteile darf für die Dauer von insgesamt drei Jahren zwischen beiden aufgeteilt oder aber auch gemeinsam genommen werden. Man kann also drei Jahre Vaterschaftsurlaub vor dem 3. Geburtstag oder in Teilen (max. 24 Monate) auch im Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes nehmen.

Leistungen für Menschen mit Behinderung

Wenn es in einer Regierungs- oder Nichtregierungsorganisation mehr als 20 Stellen gibt, sollten 5% der Stellen für Menschen mit Behinderungen reserviert werden. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten zusätzlich bezahlten Urlaub für mehr als 5 Tage im Jahr. Eine Person mit einem Behinderungsausweis kann einige andere Vorteile erhalten, wie zum Beispiel Steuerentlastung, vergünstigte KfZ-Steuer, Befreiung von Parkgebühren, Befreiung von Rundfunkgebühren und freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Wohngeld

Zweck des Wohngeldes ist es, Menschen ein familienfreundliches Wohnen mit ausreichend Platz zu ermöglichen. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird.

Neben den oben genannten Leistungen bietet das deutsche Sozialversicherungssystem eine Reihe weiterer Leistungen, darunter liegen Zuschüsse für Kinder, Leistungen in besonderen Lebenslagen und Mindestsicherungsleistungen.